Rahmenbedingungen

Mit der Beantwortung der Motion Graber und des Postulats Derder unterstreicht der Bundesrat die Wünschbarkeit von langfristigen Investitionen in Jungunternehmen an der Spitze des technischen Fortschritts mit dem Hinweis für die Pensionskassen, dass das hohe Risiko der Einzelinvestition durch breite Diversifikation über einen Dachfonds normalisiert werden kann.

Jungunternehmen, die über mehrere Jahre investieren müssen, bis erste Gewinne anfallen, werden heute steuerlich benachteiligt. Der Gesetzgeber muss hier Gegensteuer geben:

  • Die Stempelsteuer, welche kapitalintensive Neugründungen speziell hart trifft, muss eliminiert werden.
  • Die extreme Steuerprogression für Gewinne, die nach langer Investitionsdauer konzentriert nach 8 bis 12 Jahren anfallen, muss aufgehoben werden.
  • Die Verlustvortragsperiode für Jungunternehmen von heute 7 Jahren (wie bei etablierten Unternehmen) muss angemessen verlängert werden.

Buchungsvorschriften für Venture Capital Investitionen der Pensionskassen, welche Investitionen der Pensionskassenverantwortlichen von langfristigen Investitionen abhalten, müssen überarbeitet werden

  • Verbuchung als eigene Kategorie (Venture Kapital Investition)
  • Verbuchung zu Nominalwerten (Beispiel: Obligationen der Versicherungsgesellschaften)
  • Verbuchung gemäss EVCA (European Venture Capital Association)